Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung der Bedingungen

1. Die Leistungen und Angebote der Firma wertica Kai Jepsen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d.h. , sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widersprechen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

§2 Angebot und Vertragsabschluß

1. Die Angebote der Firma wertica Kai Jepsen sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3. Überschreitet ein Käufer durch einen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

§3 Preise

1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Firma wertica Kai Jepsen an die in Ihren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zzgl. Verpackung, Transport, Frachtversicherung und zzgl. der jeweils am Tag der Auslieferung gültigen Mehrwertsteuer ab Lager Niefern-Öschelbronn oder Direktversand ab deutschen Grenzen bzw. deutschen Einfuhrhäfen. Alle Produkt-Preise auf dieser Website verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird im Warenkorb ausgewiesen. Die zum Abschluss des Bestellvorganges angegebenen Endpreise enthalten die Mehrwertsteuer.

§4 Liefer- und Leistungszeit

1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angaben bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Firma wertica Kai Jepsen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Firma kai Jepsen durch Zulieferanten und Hersteller.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die der Firma wertica Kai Jepsen die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und von der Firma wertica Kai Jepsen nicht zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse,Wehrübungen, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchführungsgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen, gleichgültig ob diese Ereignisse bei der Firma wertica Kai Jepsen, deren Lieferanten und Unterlieferanten eintreten), berechtigen die Firma wertica Kai Jepsen, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag -soweit noch nicht erfüllt- ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflicht sich in Verzug befindet.
3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach Nachfristsetzung (mind. 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag -soweit nicht erfüllt- ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird die Firma wertica Kai Jepsen von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keinerlei Schadensansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Firma wertica Kai Jepsen nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.
4. Die Firma wertica Kai Jepsen ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

§5 Annahmeverzug

1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist die Firma wertica Kai Jepsen berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Die Firma wertica Kai Jepsen kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an die Firma wertica Kai Jepsen als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% des Kaufpreises höchstens jedoch 25,- EUR zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann die Firma wertica Kai Jepsen den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.
3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht annehmen zu wollen, kann die Firma wertica Kai Jepsen die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Firma wertica Kai Jepsen ist berechtigt , als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

§6 Liefermenge

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der Firma wertica Kai Jepsen und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für einwandfreie Menge, Umhüllung und Verladung.

§7 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma wertica Kai Jepsen verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluß auf den Gefahrenübergang.

§8 Gewährleistung

1. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Ware oder auf Fremdeingriff zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
2. Der Käufer muß uns die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
3. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangen wir, daß die defekte Ware mit einer genauen Fehlerbeschreibung sowie einer Rechnungskopie, mit der die Ware geliefert wurde, zur Reparatur oder Umtausch an uns eingeschickt wird. Die Ware muss frei eintreffen und wird von uns frei wieder ausgeliefert, es sei denn, daß die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen.
4. Schlägt die Nachbesserung mindestens dreimal fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertages verlangen.
5. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gelten ferner nicht für Verschleißmaterialien.
6. Gewährleistungsansprüche gegen die Firma wertica Kai Jepsen stehen nur unmittelbaren Käufern zu und sind nicht abtretbar.
7. Die Allgemeinen Servicebedingungen sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gelten ergänzend.
7. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma wertica Kai Jepsen vorliegt.

§9 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Firma wertica Kai Jepsen aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden der Firma wertica Kai Jepsen vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die die Firma wertica Kai Jepsen auf Verlangen des Käufers nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
2. Die Ware bleibt Eigentum der Firma wertica Kai Jepsen (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder Vorarbeitung erfolgt stets für die Firma wertica Kai Jepsen als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne die Firma wertica Kai Jepsen zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für die Firma wertica Kai Jepsen grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis zum Wert der Vorbehaltsware. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) trifft der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn unwiderruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Firma wertica Kai Jepsen hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
5. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist die Firma wertica Kai Jepsen berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

§10 Zahlung

1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Überweisung oder per erteilter Bankeinzugsermächtigung für die Firma wertica Kai Jepsen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich was anderes vereinbart.
2. Die Firma wertica Kai Jepsen ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
3. Die Firma wertica Kai Jepsen ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
5. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
6. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu lindern (insbesondere Zahlungseinstellung, Abhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens). In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
7. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

§11 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbotes überwiegen.

§12 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§13 Urheberrechte

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zu seiner Nutzung oder zum Wiederverkauf überlassen, d.h., er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

§14 Geheimhaltung

Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen der Firma wertica Kai Jepsen zugänglich werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der Firma wertica Kai Jepsen erkennbar und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie -soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist- weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

§15 Datenschutz

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden von uns gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung verwendet. Diese schließt auch den Datenaustausch zum Zwecke einer Kreditüberprüfung oder Bonitätsüberwachung ein. Der weiteren Nutzung Ihrer anonymisierten Nutzungsdaten für die Erstellung von Nutzungsprofilen zum Zwecke der Werbung, Marktforschung oder bedarfsgerechten Gestaltung unseres Dienstes können Sie jederzeit durch Mitteilung an info@wertica.de widersprechen.

§16 Export

Die Wiederausführung aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den jeweils gültigen Ausfuhrbestimmungen und ist ohne behördliche Genehmigung nicht statthaft. Der Export unserer Waren in Nicht-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung – unabhängig davon – daß der Käufer für das Einholen jeglicher behördlichen Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat. Der Käufer ist zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.

§17 Widerruf- und Rückgabeklausel

Als Verbraucher hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware das Recht, seine Willenserklärung auf Abgabe der Bestellung zu widerrufen. Eine Begründung ist nicht erforderlich, der Widerruf hat schriftlich oder durch Rücksendung der bestellten Ware zu erfolgen. Im Falle eines schriftlichen Widerrufs ist der Kunde verpflichtet, bereits erhaltene Waren unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 7 Tagen an die Firma wertica Kai Jepsen zurückzusenden, sofern die Ware als Paket versandt werden kann. Die Rücksendung geschieht auf Kosten der Firma wertica Kai Jepsen. Die Rücksendung muss über den Warenwert versichert werden. Bei einer Bestellung bis zu einem Wert von 40,00 EUR trägt jedoch der Kunde die Kosten der Rücksendung, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. Ein Rückgaberecht besteht insbesondere nicht in den folgenden Fällen:Bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.Bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen.Bei der Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden oder einem Dritten entsiegelt worden sind.Bei Fernabsatzverträgen, die in der Form von Versteigerungen geschlossen werden.Die Rücksendung hat frei zu erfolgen. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.

§18 Anwendbares Recht

1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma wertica Kai Jepsen und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, ist Pforzheim ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke enthalten so verpflichten sich die Vertragsparteien in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmungen durch eine angemessenen Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.